Checkliste: So sorgen Werbetreibende für die nötige Rechtssicherheit

+++ Im Zuge der DSGVO sollen Verbraucher mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten erhalten. Das ist auch Ziel der ePrivacy-Verordnung (ePVO).

+++ Um rechtssicher zu agieren, sollten Werbetreibende für ein seitenübergreifendes Tracking und die Auswertung der erhobenen personenbezogenen Daten schon heute ein Opt-in einzuholen.

+++ Worauf Unternehmen außerdem achten sollten, erläutert Haufe Media Sales in einer Checkliste.

+++ Weitere Informationen zur ePVO und nützliche Hinweise, wie es gelingt, die Zielgruppe der B2B-Entscheider zukünftig zu adressieren, bietet der Leitfaden „ePrivacy-Verordnung: Konsequenzen und Strategien für Werbetreibende und wie Unternehmen B2B-Entscheider zukünftig erreichen“.


Auswirkungen der ePrivacy-Verordnung auf den Werbemarkt

Würzburg, 23. März 2018 +++ Verbraucher sollen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten erhalten – das ist nicht nur Ziel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, sondern auch der ePrivacy-Verordnung (ePVO). Auch wenn noch nicht klar ist, wann die ePVO wirksam wird, sollten Werbetreibende die datenschutzspezifischen Anpassungen nicht auf die lange Bank schieben. Es empfiehlt sich, für ein seitenübergreifendes Tracking und die Auswertung der erhobenen personenbezogenen Daten schon heute ein rechtssicheres Opt-in einzuholen. Worauf Werbetreibende außerdem achten sollten, erläutert Haufe Media Sales, Vermarkter der Haufe Group, des in Deutschland führenden Spezialisten für digitale und webbasierte Services (mediacenter.haufe.de), anhand der folgenden vier Tipps. […]

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Bildempfehlung

Bildunterschrift:

Als EU-Verordnung werden DSGVO und ePVO mit Inkrafttreten in allen betroffenen Ländern unmittelbar wirksam. (Quelle: Dr. Jana Moser)

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Bildunterschrift:

Dass die ePVO kommt, steht fest. Wann sie wirksam wird, ist jedoch nicht endgültig geklärt. (Quelle: Dr. Jana Moser)

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